Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitssuchend melden?
Moderatoren: Foren-Moderatoren

 [ 18 Beiträge ] 

Benutzeravatar
m_ 50_ Cujo So 15. Apr 2012, 07:59

... ist es für Arbeitnehmer, die einen befristeten Arbeitsvertrag (z. B. 1 Jahr) haben ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit vorsorglich rechtzeitig vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses als "arbeitssuchend" zu melden :o ?

Welche Auswirkungen auf einen späteren Leistungsanspruch könnte es haben, wenn der Arbeitnehmer dies versäumt, weil er darauf vertraut, dass sein befristeter Arbeitsvertrag "verlängert" wird und dies dann nicht eintritt :o ?




_________________
"Fang' nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen!" - Joachim Fuchsberger

Gruss, Cujo.



Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat So 15. Apr 2012, 08:09

ja, man sollte sich vorsorglich "arbeitssuchend" melden,

versäumt man dies, hätte das eine einwöchige Sperre beim ALG zur Folge




_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
m_ 50_ Cujo So 15. Apr 2012, 08:24

... wie kann es sein, dass das seitens der Arbeitsagenturen - regional bedingt - so unterschiedlich gehandhabt wird :o ?

Mir sind Fälle bekannt, bei denen der eine AN keine, der nächste eine zweiwöchige, ein weiterer sogar eine einmonatige Sperre der Leistungen erhalten hat :o ?

Man denkt dabei (fast) zwangsläufig an "Bestrafung" wegen Nachlässigkeit ...




_________________
"Fang' nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen!" - Joachim Fuchsberger

Gruss, Cujo.



Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat So 15. Apr 2012, 08:32

der §144 SGB III bietet die Rechtsgrundlage
http://www.sozialleistungen.info/arbeit ... eiten.html

bei unserem "Arbeitsamt" hatte ich es mit vielen "Unwissenden" zu tun,
befristet eingestellt, keine Ahnung vom Job, keinen Bock.......
rechtliche Falschauskünfte........

man darf sich nicht darauf verlassen, daß derartige Bescheide unfehlbar wären.....




_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
m_ 50_ Cujo So 15. Apr 2012, 08:36

... da kann man mal sehen, wie "dort" mit Existenzen "gespielt" wird :eek: .

Für den ein oder anderen kann ein Monat ohne Geld schon existenzbedrohlich sein :o ...




_________________
"Fang' nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen!" - Joachim Fuchsberger

Gruss, Cujo.



Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat So 15. Apr 2012, 08:46

natürlich will man auch die zukünftigen "Arbeitslosen" wegen Nachlässigkeiten sanktionieren
wer sich rechtzeitig arbeitssuchend meldet, hat oftmals die Chance, schon zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Anschlußbeschäftigung zu finden bzw. bekommt rechtzeitig die ersten Angebote durch die Agentur/JobCenter
(gerade in unserer Branche gibt es doch viele offene Stellen)

wer bis zum letzten Drücker gewartet hat, ist halt erstmal "arbeitslos" und bezieht Leistungen

deshalb finde ich eine Woche Sperre bei verspäteter "Arbeitsuchend-Meldung" noch human




_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
m_ Kraftsport So 15. Apr 2012, 10:14

gibts da irgendein gesetzt, das regelt, bis wann spätestens die nächste befristung oder der nächste unbefristete arbeitsvertrag verbindlich vom AG mitgeteilt wird? Z.b. 1 monat vor ablauf des befristeten o.ä,??
Oder kann der AG da bis zum letzten Tag warten?

Kraftsport







Benutzeravatar
m_ 42_ Fump So 15. Apr 2012, 10:16

bei uns waren es 3 Monate vor Auslauf der Befristung






Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat So 15. Apr 2012, 10:33

der AG kann da warten bis zum letzten Tag

er muß nur aufpassen, daß der AN nicht mit Wissen des AG einfach weiterarbeitet, obwohl die Befrstung abgelaufen war und vorher noch keine neue Befristung unterschrieben wurde

dann hätte der AN nämlich auf einmal einen unbefristeten Vertrag....




_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
secma So 15. Apr 2012, 16:10

Du kannst dich jederzeit, auch aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus, als Arbeit suchend melden - vorausgesetzt, du bist unter 65.

Eine solche Meldung hat den Vorteil, dass man u.U. in "Maßnahmen" rechtzeitig eingeplant wird, sofern man berufliche Umorientierung anstrebt bzw. eine solche geltend macht. Das geht auch z.B. vom Wachmann zum Werkschutzmeister etc. Damit kann man eine Menge Geld ersparen bzw. ist nicht auf einen wohlwollenden Arbeitgeber angewiesen. In Einzelfällen gab es sogar Meister-Bafög.

Wenn du keine Fortbildung/Umschulung anstrebts, ist die rechtzeitige d.h. noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gemachte Meldung förderlich für eine möglichst nahtlose Vermittlung zu einem "echten" Arbeitgeber und man ist auf diese schleimigen PAVs nicht angewiesen...







Benutzeravatar
w_ 41_ Arvasi So 15. Apr 2012, 18:24

Arbeitssuchend kann man sich jederzeit melden, Arbeitslos muß man sich umgehend ab Bekanntgabe melden - bei befristeten Verträgen 3 Monate vor Ablauf, sonst gibts (wie KR schon erwähnte) eine Sanktion von 1 Woche.

Kraftsport, rein theoretisch muss dein AG dir nichts mitteilen - du weißt, wann dein Vertrag ausläuft ;)




_________________
Rentenauszahlung nur noch in Form von Zigaretten und Alkohol - jeder hat Spaß und es dauert nicht so lang. (Volker Pispers)



KEIN AVATAR!
Aurora So 15. Apr 2012, 19:44

Cujo hat geschrieben:
... da kann man mal sehen, wie "dort" mit Existenzen "gespielt" wird :eek: .

Für den ein oder anderen kann ein Monat ohne Geld schon existenzbedrohlich sein :o ...


Nichts für ungut, aber was heißt denn "dort wird mit Existenzen gespielt"?

Wenn schon meine Existenz an einem befristeten Vertrag hängt und man weiß, dass man nicht verlängert wird....sorry, aber dann muss man halt seinen Hintern auch mal was Amt bewegen.
Ist schon richtig, dass eine nicht-Meldung sanktioniert wird.







Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat Mo 16. Apr 2012, 04:15

zudem hätte man auch bei einer Sperrzeit, wenn eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse positiv ausgeht (man hat "nichts")
Anspruch auf ALG II ("Hartz IV"), allerdings mit einem 30%igen "Strafabzug" vom Regelsatz

das dies vermutlich hinten und vorne nicht reicht, um seinen Verpflichtungen (Raten, Handyrechnung,Autoversicherung etc.) nachkommen zu können,
bleibt ein Problem desjenigen, der die Sperrzeit aufgebrummt bekommt




_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
m_ 50_ Cujo Mo 16. Apr 2012, 09:20

Aurora hat geschrieben:
... Nichts für ungut, aber was heißt denn "dort wird mit Existenzen gespielt"? ...


... wer lesen und Zusammenhänge erkennen kann, ist glatt im Vorteil ;) .

Mir geht es nicht darum, die Richtigkeit von "Sanktionierungen" im Falle von Nicht-Meldungen anzuzweifeln :o .

Mir geht es eher darum zu bemängeln, dass scheinbar seitens der Arbeitsagenturen unterschiedlich verfahren wird ...

Cujo hat geschrieben:
... Mir sind Fälle bekannt, bei denen der eine AN keine, der nächste eine zweiwöchige, ein weiterer sogar eine einmonatige Sperre der Leistungen erhalten hat ...


... aktuellstes Beispiel aus dem letzten Monat: Ein AN aus einem benachbarten Unternehmen hat es versäumt sich spätestens 3 Monate vor Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur "arbeitssuchend" zu melden (einfach auch, weil er nicht ob dieser Regelung wusste - "Dusseligkeit" oder "Fahrlässigkeit" lassen wir mal aussen vor).

Ergebnis: auf den Tag genau 6 Wochen Sperre - 6 Wochen ohne Einkünfte können den einen oder anderen schon in "Schwulitäten" bringen, oder :o ?

Aber es gibt ja dann doch noch die Möglichkeit Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen ;) ...




_________________
"Fang' nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen!" - Joachim Fuchsberger

Gruss, Cujo.



Benutzeravatar
w_ 100_ kriegsrat Mo 16. Apr 2012, 09:30

bist du sicher, daß es nur die vergessene arbeitssuchend-Meldung war ?



_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“
Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft



Benutzeravatar
m_ 50_ Cujo Mo 16. Apr 2012, 10:40

... ja, ganz sicher.

Diesem AN wurde sogar zu Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses gesagt, dass nach Ablauf der Befristung zu 90 % keine Aussicht auf Verlängerung des Vertrages besteht, da der Auftrag auch nur auf ein Jahr befristet sei (Absicherung einer Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes). Es wurde ihm sogar ausdrücklich seitens des AG nahegelegt, sich rechtzeitig um eine Anschlussbeschäftigung zu bemühen.

Dies hat der AN offensichtlich nicht getan :eek: .

Jetzt weiss ich natürlich nicht, ob diese konkreten Umstände der entsprechenden Arbeitsagentur zur Kenntnis gelangt sind und ... wenn ja, ob das vielleicht der Grund für diese 6 wöchige Sperre gewesen sein kann :o ...




_________________
"Fang' nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen!" - Joachim Fuchsberger

Gruss, Cujo.



Benutzeravatar
Morris Sa 5. Mai 2012, 23:29

Habe es schon selber erlebt(1 Woche zu spät gemeldet).Wenn der AV nicht verlängert wurden wäre hätte ich auch eine Sperre von bis zu drei Monaten erhalten(angedroht)! Obwohl ich michdas ganze Jahr, weiter als arbeitssuchend im AA führen lassen habe!! :crying:






Benutzeravatar
w_ 41_ Arvasi So 6. Mai 2012, 07:37

"Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Verspätete Arbeitsuchend-Meldung

Als Arbeitnehmer/-in müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.

Um die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie sich beispielweise auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801-555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) oder online über die JOBBÖRSE (http://www.arbeitsagentur.de) arbeitsuchend melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Meldung ist jedoch immer, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich

nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden oder
nicht wirksam arbeitsuchend melden, weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten.

Legen Sie bitte bei der Arbeitslosmeldung, spätestens aber bei Abgabe Ihres Leistungsantrages unbedingt das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis beziehungsweise Absendenachweis oder den Aufhebungsvertrag vor. So kann geprüft werden, ob die Meldung rechtzeitig war.

Weisen Sie bitte durch entsprechende Unterlagen nach, wenn Sie den vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus wichtigem Grund, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten." (Quelle: Agentur für Arbeit)


Die 3-monatige Sperrzeit tritt nur ein, wenn man das Arbeitsverhältnis mutwillig beendet (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag). Hierbei gilt eine Verhältnismäßigkeit, z. B. wird die Sperrzeit verkürzt wenn das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr gedauert hätte.

Da die Sachbearbeiter auch einen Ermessensspielraum haben, neigen einige dazu, über das Ziel hinauszuschießen und pauschal eine 3-monatige Sperre zu verhängen. Dann sollte man die Begründung gründlich prüfen, die Schlupflöcher gelten nicht nur für die Sachbearbeiter. Ist alles eine Auslegungssache.




_________________
Rentenauszahlung nur noch in Form von Zigaretten und Alkohol - jeder hat Spaß und es dauert nicht so lang. (Volker Pispers)



 [ 18 Beiträge ] 



Impressum | Support | Nutzungsvertrag | Datenschutz | Forumsregeln | Hilfe | Team | Werbung

Software © phpBB Group | Version Skipper 2.3 designed by SuniYu
wachschutzforum.de © 2013