|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
[ 4 Beiträge ] |
|
|
|
w_
100_
kriegsrat
Di 10. Apr 2012, 16:30
Es ist nicht zulässig, Urlaubstage "als stundenmässig wie gearbeitet" zu rechnen, um einen Mehrarbeitszuschlag zu fordern
Der Begriff "Arbeit leisten" wird ebenso wie der Begriff "arbeiten" ausschließlich für das aktive Tun verwandt. Urlaubszeiten, in denen der Arbeitnehmer davon gerade - unter Fortzahlung seiner Vergütung - befreit ist, lassen sich grundsätzlich nicht unter diesen Begriff subsumieren (vgl. BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209 f.
Mehrarbeitszuschläge sollen idR besondere Belastungen abdecken, die während Urlaubszeiten im Bezugszeitraum eben nicht auftreten. Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe mwN, hier zur Überschreitung eines Tages- oder Wochenarbeitsvolumens; BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 212) .
http://openjur.de/u/172486.html
_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“ Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft
|
|
|
|
w_
41_
Arvasi
Di 10. Apr 2012, 16:51
Es ist zwar jetzt nicht direkt zum Thema - aber vielleicht kannst du es auch einmal erklären: Warum werden bei 12-Stunden-Schichten fast immer nur 8 Stunden Urlaub abgerechnet?
_________________
Rentenauszahlung nur noch in Form von Zigaretten und Alkohol - jeder hat Spaß und es dauert nicht so lang. (Volker Pispers)
|
|
|
|
w_
100_
kriegsrat
Di 10. Apr 2012, 17:13
das hängt mit der Berechnung des Urlaubsentgelts zusammen wie es in den geltenden Bestimmungen hierzu (Tarif/Gesetz) geregelt ist
das ist höchst unterschiedlich und kann so pauschal nicht beantwortet werden
man darf diesen Tagessatz, den man pro Urlaubstag erhält, nicht wieder zurückrechnen/umrechnen auf Stundenbasis
bei uns in Bayern ist der "Tagessatz" 1/364 des Gesamtbruttos der letzten 12 Mo also erhöht sich der Satz, wenn man viel gearbeitet hat, oder verringert sich, wenn man wenige Stunden hatte
im Rest der Welt kann eine andere Berechnungsgrundlage gelten
_________________
„Rationale Autorität fördert das Wachstum des Menschen, der sich ihr anvertraut, und beruht auf Kompetenz. Irrationale Autorität stützt sich auf Machtmittel und dient der Ausbeutung der ihr Unterworfenen.“ Erich Fromm (1900-80), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft
|
|
|
|
w_
41_
Arvasi
Di 10. Apr 2012, 17:33
Vielen Dank
_________________
Rentenauszahlung nur noch in Form von Zigaretten und Alkohol - jeder hat Spaß und es dauert nicht so lang. (Volker Pispers)
|
|
|
Seite 1 von 1
|
[ 4 Beiträge ] |
|
|